Alle Schadensmeldungen unserer Versicherungsgesellschaften für Auslandskrankenschutz
Wenn Sie dann schon das Pech hatten in einem Urlaub / auf einer Reise zu erkranken, sollen Sie schnellstmöglich an alle Informationen kommen.
Noch ein kleiner Tipp sofern Sie sich noch im Ausland befinden und ggf. ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht bzw. bereits eingetreten ist.
Sie werden als Privatpatient behandelt. Das bedeutet u.a., dass sie die Rechnungen erst einmal selber bezahlen müssen und sie dann hinterher von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Das kann bei einem Stationären
Aufenthalt schnell die Urlaubskasse leerräumen oder auch den Rahmen der Kreditkarte sprengen. Dann setzen Sie sich bitte sofort mit Ihrer entsprechenden Kasse in Verbindung und lassen sich oder dem Krankenhaus eine
Kostenübernahmebescheinigung zusenden.
In allen anderen Fällen reichen Sie bitte immer die Originalrechnungen und Atteste unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer direkt an den jeweiligen Versicherer ein.
Hier finden sie alle Informationen zu unseren Reisekrankenversicherern + Schadensfalldokumte: